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Kosten
Wer soll das bezahlen?
Bereits zu Beginn eines Mandates informieren wir Sie gerne über die zu erwartenden Kosten für unsere Arbeit und über das Kostenrisiko eines Rechtsstreits.
- Die Kosten für eine Erstberatung liegen – je nach Aufwand - zwischen nur 10 € und maximal 190 €.
- Für die weitere Tätigkeit sieht die Gebührenordnung der Rechtsanwälte eine Vergütung nach dem Gegenstands- oder Streitwert vor. Möglich ist aber auch eine Abrechnung nach Zeitaufwand. Wir informieren Sie dazu gern.
- Wenn ihre Einkünfte und ihr Vermögen niedrig sind, haben sie Anspruch auf staatliche Hilfe:
- Für die Übernahme von Kosten einer außergerichtlichen Beratung durch uns können Sie beim Amtsgericht ihres Wohnortes für viele Rechtsgebiete vorab unter Vorlage ihrer Einkommensunterlagen Beratungshilfe erhalten und zahlen dann bei uns unter Vorlage des vom Amtsgericht erhaltenen Beratungshilfescheines nur noch 11,90 €.
- Die Prozesskosten/Verfahrenskostenhilfe für die Anwaltskosten wird in einem gerichtlichen Verfahren auf unseren Antrag vom Gericht für Sie gewährt, z.B. bei einem Scheidungsverfahren. Auch die Gerichtskosten entfallen dann entweder ganz oder können ratenweise gezahlt werden.
- Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier.
- Sie können hier berechnen, ob diese Hilfen für Sie in Betracht kommen.
- Ein Formular für Ihren Prozesskostenhilfeantrag können sie in unserem Servicebereich finden.
In allen Fällen gilt:
Gar kein Rat ist am teuersten !
